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   VG Leipzig, 19.01.2021 - 7 K 2048/18.A   

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VG Leipzig, 19.01.2021 - 7 K 2048/18.A (https://dejure.org/2021,74965)
VG Leipzig, Entscheidung vom 19.01.2021 - 7 K 2048/18.A (https://dejure.org/2021,74965)
VG Leipzig, Entscheidung vom 19. Januar 2021 - 7 K 2048/18.A (https://dejure.org/2021,74965)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3; AsylG, § 4; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; MRK, Art 3
    Äthiopien: Abschiebungsverbot für alleinerziehende Mutter aufgrund der allgemeinen Lage durch Corona, Heuschreckenplage und bewaffneter Auseinandersetzungen unabhängig von familiärem Netzwerk; keine Verfolgung von Mitgliedern der OLF

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2018 - A 11 S 316/17

    Kein Abschiebungsverbot nach Kabul für alleinstehende gesunde Männer im

    Auszug aus VG Leipzig, 19.01.2021 - 7 K 2048/18
    Unter dem Gesichtspunkt der schlechten humanitären Bedingungen in Äthiopien scheidet die Gewährung subsidiären Schutzes schon deswegen aus, weil die Gefahr eines ernsthaften Schadens insoweit nicht von einem der in § 3c AsylG genannten Akteure ausgeht, also vom Staat, von Parteien oder Organisationen, die den Staat oder einen wesentlichen Teil des Staatsgebiets beherrschen, oder von nichtstaatlichen Akteuren, sofern die vorgenannten Akteure einschließlich internationaler Organisationen erwiesenermaßen nicht in der Lage oder nicht willens sind, Schutz vor einem ernsthaften Schaden beziehungsweise der tatsächlichen Gefahr eines ernsthaften Schadens zu bieten, § 4 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 3c AsylG (hierzu VGH BW, U.v. 12.10.2018 - A 11 S 316/17 - juris Rn. 54 ff.).

    Maßgeblicher Bezugspunkt für die Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Nr. 3 AsylG ist die Herkunftsregion des Betroffenen, in die er typischerweise zurückkehren wird (vgl. VGH BW, Urt. v. 12.10.2018 - A 11 S 316/17 - juris Rn. 82 ff.) Nach diesen Maßstäben liegen die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Nr. 3 AsylG bei der Klägerin, die keine gefahrerhöhenden persönlichen Umstände aufweist, nicht vor.

    Diese sind relevant, wenn sie auf staatlichem oder auf staatlichen Institutionen zurechenbarem Handeln beruhen, so dass der Zivilbevölkerung kein ausreichender Schutz geboten werden soll oder kann (VGH BW, Urt. v. 12.10.2018 - A 11 S 316/17 -, juris Rn. 164 bis 169).

    Es gilt also der Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (VGH BW, Urt. v. 12.10.2018 - A 11 S 316/17 -, juris Rn. 187 bis 191).

  • VG Ansbach, 12.11.2019 - AN 9 K 16.30706

    Keine drohende Verfolgung in Äthiopien wegen Wandels der politischen Verhältnisse

    Auszug aus VG Leipzig, 19.01.2021 - 7 K 2048/18
    Aufgrund des seit April 2018 vorherrschenden grundlegenden Wandels der politischen Verhältnisse in Äthiopien und der daraus folgenden Situation für Oppositionelle ist davon auszugehen, dass entsprechend der aktuellen Erkenntnisquellen, die in das Klageverfahren einbezogen wurden, von einer grundlegenden Veränderung der politischen Verhältnisse seit April 2018 im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung ausgegangen werden kann, mit der Folge, dass der Klägerin weder aufgrund der behaupteten früheren Ereignisse in Äthiopien (sog "Vorfluchtgründe") noch infolge einer exilpolitischen Tätigkeit in Deutschland (sog. "Nachfluchtgründe") mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine an § 3 Abs. 1 AsylG ausgerichtete, flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung droht (vgl. VG Ansbach, Urt. v. 12. November 2019 - AN 9 K 16.30706 (1) -, Rn. 3 1 , juris, m. w. N.).

    (VG Ansbach, Urt. v. 12. November 2019 - AN 9 K 16.30706 (1) -, Rn. 33 - 37, juris) 12.

    Insgesamt erhöhte sich die Zahl an Binnenflüchtlingen in Äthiopien deswegen allein in der ersten Jahreshälfte 2018 auf etwa 1, 4 Millionen Menschen (vgl. VG Ansbach, Urt. v. 12. November 2019 - AN 9 K 16.30706, m. w. N.).

  • BVerwG, 13.02.2019 - 1 B 2.19

    Kriterien einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung i.S. des § 60 Abs.

    Auszug aus VG Leipzig, 19.01.2021 - 7 K 2048/18
    Für die Gefahr einer erniedrigenden Behandlung müssen ernsthafte und stichhaltige Gründe dafür vorliegen, dass der Betroffene im Falle seiner Abschiebung einer Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung ausgesetzt ist; diese muss also aufgrund aller Umstände des Falles hinreichend sicher ("real risk") und darf nicht nur hypothetisch sein (BVerwG, Beschl. v. 13.2.2019 - 1 B 2/19 -, juris Rn. 6).

    Dabei ist ein gewisser Grad an Mutmaßungen dem präventiven Schutzzweck des Art. 3 EMRK immanent; es kann nicht ein eindeutiger, über alle Zweifel erhobener Beweis verlangt werden (BVerwG; Beschl. v. 13.2.2019 -, a.a.O.).

  • VG Ansbach, 19.05.2020 - AN 3 K 17.33199

    Anspruch auf Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach Äthiopien

    Auszug aus VG Leipzig, 19.01.2021 - 7 K 2048/18
    Weil viele Länder ihre Grenzen geschlossen haben, gehen in Ostafrika die für die Bekämpfung der Heuschreckenplage erforderlichen Pestizide aus (VG Ansbach, Urt. vom 19.5.2020 - AN 3 K 17.33199 -).

    Nach alldem liegt zur Überzeugung des Gerichts momentan hinsichtlich Äthiopien ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG vor (vgl. zum Ganzen auch VG Ansbach, Urt. v. 19.5.2020 - AN 3 K 17.33199 -, Rn. 39 - 60, juris).

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Leipzig, 19.01.2021 - 7 K 2048/18
    Eine bloße Glaubhaftmachung der Gestalt, dass der Vortrag lediglich wahrscheinlich sein muss, ist nicht ausreichend (vgl. grundlegend BVerwG, Urt. v. 16.4.1985 - 9 C 109.84 -, juris).

    Hierbei darf das Gericht jedoch hinsichtlich der Vorgänge im Verfolgerland, die zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder der Feststellung eines Abschiebungsverbotes führen sollen, keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen, sondern muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fragen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, auch wenn Zweifel nicht völlig auszuschließen sind (BVerwG, Urt. v. 16.4.1985, a.a.O.).

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Leipzig, 19.01.2021 - 7 K 2048/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können schlechte humanitäre Verhältnisse im Zielland der Abschiebung nur in besonderen Ausnahmefällen ein Abschiebungsverbot nach Art. 3 EMRK begründen (BVerwG, Beschl. v. 8.8.2018 - 1 B 25/18 -, juris LS 1 und Rn. 8; Urt. v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 -, juris Rn. 23 und 25).
  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

    Auszug aus VG Leipzig, 19.01.2021 - 7 K 2048/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können schlechte humanitäre Verhältnisse im Zielland der Abschiebung nur in besonderen Ausnahmefällen ein Abschiebungsverbot nach Art. 3 EMRK begründen (BVerwG, Beschl. v. 8.8.2018 - 1 B 25/18 -, juris LS 1 und Rn. 8; Urt. v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 -, juris Rn. 23 und 25).
  • VGH Bayern, 12.12.2019 - 8 B 19.31004

    Zur asylrelevanten Lage in Äthiopien: Wehrdienstentziehung und Opposition

    Auszug aus VG Leipzig, 19.01.2021 - 7 K 2048/18
    Chronische Krankheiten können mit Einschränkungen behandelt werden (vgl. BayVGH, Urt. v. 12.12.2019 - 8 B 19.31004 -, juris Rn. 64 m.w.N.; AA, Lagebericht Stand März 2020).
  • VG Regensburg, 21.09.2020 - RN 2 S 20.31401

    Asyl(folge)antrag nach unanfechtbarem Abschluss eines Rücknahmeverfahrens -

    Auszug aus VG Leipzig, 19.01.2021 - 7 K 2048/18
    Dies zeigt etwa auch die Tatsache, dass das äthiopische Parlament am 24. Dezember 2018 ein Gesetz zur Einrichtung einer Versöhnungskommission verabschiedet hat, deren Hauptaufgabe es ist, der innergemeinschaftlichen Gewalt ein Ende zu setzen und Menschenrechtsverletzungen im Land zu dokumentieren (vgl. VG Regensburg, Beschl. v. 2 1 . September 2020 - RN 2 S 20.31401 -, Rn. 35, juris m. w. N.).
  • VG Ansbach, 19.12.2019 - AN 9 K 17.33149

    Anspruch auf Feststellung eines Abschiebungsverbots nach Äthiopien

    Auszug aus VG Leipzig, 19.01.2021 - 7 K 2048/18
    Auf der Grundlage der sozialen Verhältnisse in Äthiopien ist nicht erkennbar, wie die Klägerin als alleinerziehende Frau ohne sozialen Rückhalt den existentiellen Lebensunterhalt für sich und ihr Kleinkind sichern können soll, wie sie aus eigener Kraft ein Obdach und eine Arbeit finden können wird, die ihr die Existenz sichert (vgl. VG Ansbach, Urt. v. 19.12.2019 - AN 9 K 17.33149 -).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2013 - A 12 S 2023/11

    Verfolgungssicherheit der in die Türkei zurückkehrenden kurdischen Asylbewerber

  • VGH Hessen, 04.09.2014 - 8 A 2434/11

    Afghanistan Gefährdungslage in Herat

  • VG Augsburg, 11.07.2016 - Au 5 K 16.30604

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

  • VG Bayreuth, 31.10.2018 - B 7 K 17.32826

    Aktuell keine asylrelevante Verfolgung Oppostioneller in Äthiopien - keine

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